Steuerberatung Heilberufe & Gesundheitswesen
Für Praxis, Apotheke oder Pflegedienst: Umsatzsteuerbefreiung, Praxisstruktur und Kooperationen steuerlich eingeordnet.
Heilberufe haben eigene steuerliche Spielregeln: Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG mit ihren Grenzfällen (IGeL, Gutachten, Praxisverkauf), Gewinnermittlung der Freiberufler-Praxis, Kooperationsformen (BAG, MVZ), Abgrenzung gewerblicher Tätigkeiten und Nachfolgeplanung. Diese Beratung ordnet Ihre Situation ein und zeigt die steuerlich sauberen Wege.
Was ist drin
- Einordnung Ihrer Tätigkeit (§ 4 Nr. 14 UStG, Freiberuflichkeit)
- Prüfung umsatzsteuerpflichtiger Nebenleistungen (IGeL, Gutachten)
- Hinweise zu Kooperationsformen und Praxisstruktur
- Schriftliche Zusammenfassung mit Handlungsempfehlung
So läuft es ab
- Anfrage in 3 MinutenSie beschreiben Ihre Situation in wenigen Fragen.
- Bis zu drei VorschlägeZugelassene Steuerberater mit passendem Fachgebiet. Sie wählen.
- AngebotIhr gewählter Steuerberater nennt den verbindlichen Preis.
- Vertrag und BearbeitungEin Vertrag entsteht erst mit Ihrer Annahme.
Das erhalten Sie
- Klare Einordnung Ihrer steuerlichen Situation
- Konkrete Handlungsempfehlungen für Ihre Praxis
Wer diese Leistung anbietet
Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie bis zu drei Vorschläge zugelassener Steuerberater. Sie wählen.
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Häufige Fragen
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